Transparente Informationen zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte gemäß EU-KI-Gesetz.
Das EU-KI-Gesetz (AI Act) verpflichtet Betreiber bestimmter KI-Systeme zur Offenlegung, wenn Inhalte KI-generiert oder KI-manipuliert sind. Die Vorgaben finden sich insbesondere in Artikel 50 Absatz 4. Sie betreffen:
Die Europäische Kommission stellt dafür offizielle Symbole zur Verfügung. Diese Symbole sind frei verwendbar und Bestandteil des Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten.
Nicht jeder KI-unterstützte Inhalt muss gekennzeichnet werden. Die Offenlegungspflicht entfällt unter anderem, wenn:
Auf dieser Website werden die offiziellen EU-Symbole verwendet, sobald ein Bild ganz oder teilweise mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt wurde. Das Symbol ist direkt am Bild platziert und damit spätestens bei der ersten Betrachtung sichtbar.



Die Texte auf dieser Website werden von mir redaktionell geprüft und verantwortet. Nach Artikel 50 Absatz 4 des EU-KI-Gesetzes entfällt für diese Texte daher die gesonderte Kennzeichnungspflicht.
Bilder, die vollständig oder teilweise mit KI erstellt wurden, sind mit dem entsprechenden EU-Symbol gekennzeichnet. Das Symbol ist deutlich sichtbar, unterscheidbar und mit einem erklärenden aria-label für assistive Technologien versehen.
Ausführliche Informationen zu den EU-Symbolen und den Transparenzvorgaben bietet die Europäische Kommission:
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