KI-Kennzeichnung

Transparente Informationen zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte gemäß EU-KI-Gesetz.

Rechtliche Grundlage

Das EU-KI-Gesetz (AI Act) verpflichtet Betreiber bestimmter KI-Systeme zur Offenlegung, wenn Inhalte KI-generiert oder KI-manipuliert sind. Die Vorgaben finden sich insbesondere in Artikel 50 Absatz 4. Sie betreffen:

Die Europäische Kommission stellt dafür offizielle Symbole zur Verfügung. Diese Symbole sind frei verwendbar und Bestandteil des Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten.

Wann ist keine Kennzeichnung erforderlich?

Nicht jeder KI-unterstützte Inhalt muss gekennzeichnet werden. Die Offenlegungspflicht entfällt unter anderem, wenn:

Verwendete Symbole

Auf dieser Website werden die offiziellen EU-Symbole verwendet, sobald ein Bild ganz oder teilweise mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt wurde. Das Symbol ist direkt am Bild platziert und damit spätestens bei der ersten Betrachtung sichtbar.

KI-generiertKI-generiert
Vollständig KI-generiertes Bild
KI-modifiziertKI-modifiziert
Teilweise KI-modifiziertes Bild
Mit KI erstelltMit KI erstellt
KI-generierter Inhalt (allgemein)

Umsetzung auf dieser Website

Die Texte auf dieser Website werden von mir redaktionell geprüft und verantwortet. Nach Artikel 50 Absatz 4 des EU-KI-Gesetzes entfällt für diese Texte daher die gesonderte Kennzeichnungspflicht.

Bilder, die vollständig oder teilweise mit KI erstellt wurden, sind mit dem entsprechenden EU-Symbol gekennzeichnet. Das Symbol ist deutlich sichtbar, unterscheidbar und mit einem erklärenden aria-label für assistive Technologien versehen.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu den EU-Symbolen und den Transparenzvorgaben bietet die Europäische Kommission:

EU Icons for labelling AI-generated content

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